FOCUS-Siegel weiterhin zulässig: Gericht stärkt Vertrauen in Ärzteempfehlung
Mit Urteil vom 22. Mai 2025 hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass die bekannten FOCUS-Siegel „TOP Mediziner“ und „Empfohlener Arzt in der Region“ rechtlich zulässig sind. Das Gericht hob damit ein anderslautendes Urteil des Landgerichts München aus dem Jahr 2023 auf und wies die Klage der Wettbewerbszentrale ab. Für unsere Praxis ist diese Entscheidung von besonderer Bedeutung: Die wiederholte Auszeichnung von Dr. med. Amini als TOP-Mediziner im Bereich Facelift wird damit erneut in ihrer Seriosität und Aussagekraft bestätigt. Die Entscheidung des Gerichts betont, dass die Vergabe der Siegel auf sachgerechten, objektiven Kriterien basiert. Dazu gehören unter anderem medizinische Erfahrung, Reputation, Patientenservice und wissenschaftliches Engagement. Die verwendete Methodik ist transparent und für Patienten nachvollziehbar. Wir freuen uns, dass das Vertrauen in die unabhängige Bewertung durch FOCUS-Gesundheit gestärkt wurde – und sehen die erneute Auszeichnung 2025 als Ansporn, unseren hohen medizinischen Anspruch auch weiterhin konsequent zu verfolgen.
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